Allgemeine Geschäftsbedingungen kostenpflichtiger Veranstaltungen des Vereins «connect!»
Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich mit uns in Verbindung: info@ch-connect.ch.
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der teilnehmenden Person der betreffenden Veranstaltung und dem Verein «connect!» (wird nachfolgend «der Veranstalter» genannt). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
2. Anmeldung
Die Teilnahme an der Tagung ist nur nach erfolgter Anmeldung über das Ticketing-System pretix möglich. Die Anmeldung ist verbindlich.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmenden zu beschränken. Sollten die verfügbaren Plätze ausgebucht sein, wird eine Warteliste eingerichtet.
Die teilnehmende Person anerkennt durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihr und dem Veranstalter.
3. Leistungserbringung & Teilnahmegebühren
Die auf der Website aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, umfasst die Teilnahmegebühr alle im Programm angegebenen Leistungen, einschliesslich Zugang zu den Workshops und das Catering. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungslokal, angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Veranstalter vor. Sollte ein Workshop ausfallen oder ersetzt werden, besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Erstattung der Teilnahmegebühr.
Die Preise sind in Schweizer Franken und Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Die teilnehmende Person hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihr versäumt wird.
Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen werden nicht verrechnet. 2 Zahlungserinnerungen/Mahnungen werden gratis versandt, bei der 3. Zahlungserinnerung/Mahnung werden Fr. 20.- verrechnet. Anschliessend werden rechtliche Schritte eingeleitet.
5. Annulation durch die teilnehmende Person
Eine Annullation oder Änderung durch die teilnehmende Person ist über das Ticketsystem pretix ausschliesslich vor der Veranstaltung möglich.
Bei jeder Annullation wird der teilnehmenden Person folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
– bis 30 Tage vor Beginn Veranstaltung: 0% der Teilnahmegebühren
– ab 29 Tagen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen: 100% der Gebühren
Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse geht zulasten der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Rückerstattung. Im Verhinderungsfall kann eine Stellvertretung zu den gleichen Konditionen den Platz übernehmen. Dies muss spätestens bis um 12 Uhr am Vortag der Veranstaltung bei dem Veranstalter über das Ticketsystem angekündigt werden.
Trifft die teilnehmende Person erst nach Beginn der Veranstaltung ein, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Annulation durch den Veranstalter
Ist dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. behördliche Massnahmen) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Erkrankung der Referierenden oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Sie ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
7. Tagungsunterlagen und weitere Materialien
Tagungsunterlagen und elektronische Daten, die von dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Daten gleich welcher Art gebührt allein dem Veranstalter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem/der jeweiligen Autor:in oder Verlag.
8. Bildrechte
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden, die zu Dokumentationszwecken und für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins «connect!» genutzt werden. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden. Teilnehmende, die nicht erkennbar auf Foto- und Videoaufnahmen erscheinen wollen, können dies dem Veranstalter vor der Veranstaltung mitteilen.
9. Verhaltensregeln und Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter erwartet ein respektvolles und professionelles Verhalten von allen Teilnehmenden. Diskriminierung, Belästigung oder sonstiges unangemessenes Verhalten werden nicht toleriert.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Verhaltensregeln verstossen, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
10. Haftung
Für Schäden, die die teilnehmende Person in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet der Veranstalter als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für die eingebrachten Sachen der teilnehmenden Person (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
Die Teilnahme an den Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste von Gegenständen, die während der Veranstaltung abhandenkommen.
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen) behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden gezahlte Gebühren erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Catering und Allergien
Im Rahmen der Tagung wird ein Catering angeboten, das im Ticketpreis enthalten ist. Der Veranstalter bemüht sich, eine Auswahl an Speisen bereitzustellen, die auch für vegetarische oder vegane Teilnehmende geeignet ist.
Teilnehmende mit Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten werden gebeten, das Organisationsteam mindestens 14 Tage im Voraus zu informieren. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für gesundheitliche Schäden infolge von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten.
12. Datenerfassung und Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für Werbezwecke für andere eigene Veranstaltungen darf der Veranstalter die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Die teilnehmende Person ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Veranstalters einverstanden.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Teilnehmenden gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) finden sich in unserer Datenschutzerklärung: https://ch-connect.ch/datenschutzerklaerung/
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen der teilnehmenden Person und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bern.
14. Verbindliche Fassung
Die deutschsprachige Fassung dieser Bedingung ist massgebend. Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen gilt die deutschsprachige Fassung.
15. Schlussklausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.
Veranstalter:
Verein « connect! »
Sulgeneckstrasse 35
CH-3007 Bern
+41 31 331 16 46
info@ch-connect.ch
Datum/Ort: Bern, 20.November 2024